Einschränkung des organisierten Höhlentourismus (Höhlentrekking)

Autor: Michael Rahnefeld

Juli 1998


MÜNCHEN (ra). Unter dem zunehmenden touristischen Druck auf unausgebaute Höhlensysteme haben die höhlenkundlichen DACH-Organisationen Deutschlands (D), Österreichs (A) und der Schweiz (CH) einen Forderungskatalog zur Einschränkung des organisierten Höhlentourismus (Höhlentrekking) beschlossen. Das Papier ist jetzt vom rund 2500 Mitglieder zählende Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher (VdHK) mit Sitz in München veröffentlicht worden und soll demnächst an alle Landratsämter und Naturschutzverbände in Deutschland verschickt werden. Dies kündigte Bärbel Vogel (Lenggries-Fall), die Geschäftsfüh-rerin des VdHK, an.

Bei Fachtagungen in München und Alt St. Johann (Schweiz) waren die Vereinbarungen von allen drei Verbänden gemeinsam erarbeitet worden. Der VdHK, der Verband Österreichischer Höhlenforscher (VöH) und die Schweizer Gesellschaft für Höhlenforschung (SGH) lehnen die Befahrung von unerschlossenen Höhlen durch eine all zu große Zahl von Besuchern grundsätzlich ab. Im einzelnen wurde folgender Forderungskatalog formuliert:

Bereits bei seiner jüngsten Hauptversammlung in Gerolstein/Eifel hat der Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher eine Ethik für die organisierte Höhlenforschung in Deutschland verabschiedet, die zum einen Verhaltensweisen in Karstobjekten definiert, sich zum andern aber auch gegen alle Gefährdungsformen der einzigartigen Naturphänomene" richtet. Angeprangert wird von den Höhlenforschern beispielsweise die totale oder teilweise Zerstörung von Karstobjekten durch Rohstoffgewinnung oder Baumaßnahmen, der Eintrag von Schadstoffen durch natürliche Vorgänge oder künstliche Deponierung, eine Überfrequentierung durch Besucher und Raubgrabungen nach archäologischen, paläontologischen oder mineralogischen Funden.